Schließkraftmessung nach ASR A1.7

Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten müssen (Pflicht lt. ASR A 1.7, Abschn. 10) der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen (in der Regel an Haupt- und Nebenschließkanten) nicht zu überschreiten.

Die an der Schließkante wirkenden dynamischen und statischen Kräfte sind fehlersicher so zu begrenzen, dass die zulässigen Werte und die festgelegten Einwirkungszeiten eingehalten oder unterschritten werden.

Kraftbetätigte Tore (Ausnahmen: Totmann-Betrieb oder E-Lösung als Mindestschutzniveau gemäß DIN EN 12453:06/2001) müssen über eine Reversierfunktion verfügen, wenn sie die maximalen Betriebskräfte [Schwellenwerte liegen bei ≤ 400 N bzw. ≤ 1.400 N (dynamisch) bzw. bei ≤ 150 N (statisch) bzw. bei < 25 N (Restkraft)] im Zeitablauf (max. 5 s)] einhalten wollen. Der prinzipielle Verlauf der Kraft über der Zeit der Einwirkung ist in Bild 1 dargestellt. Der geforderte Abbau der Kraft nach 5 s auf Werte gegen Null (£ 25 N) bedeutet in der Praxis, dass der Flügel reversieren muss.

Geben dies die Torsteuerung und die Schutzeinrichtung an der/den Schließkante(n) nicht her, müssen insbesondere ältere Tore nachgerüstet, im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie den technischen Regeln/Normen und den Rechtsbestimmungen (s. o.) genügen sollen. Personen- bzw. Arbeitsschutz hat Vorrang vor Bestandsschutz und ist in aller Regel dem Torbetreiber wirtschaftlich zuzumuten.

Legende

Fd: maximale Kraft während der dynamischen Zeitdauer Td von 0,75 s
Fs: maximale Kraft nach der dynamischen Zeitdauer Td
Td: Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 150 N übersteigt
Tt: Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 25 N übersteigt